Kann man trotz Steuerschulden beim Finanzamt eine GmbH gründen?

damsan1710

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Ich war drei Jahre selbstständig, aber leider lief nicht alles wie erhofft. Später habe ich das Gewerbe abgemeldet und habe Steuerschulden in Höhe von ca. 30.000€.
Seitdem arbeite ich als Angestellter und zahle monatlich 50€, um die Schulden abzubezahlen. Mittlerweile sind noch 28.000€ übrig.
Ich plane, gemeinsam mit jemand anderem eine GmbH zu gründen und jeder soll 60.000€ als Einlage beisteuern, wobei beide gleichberechtigte Teilhaber sind. Das Geld möchte ich von meinen Freunden und Bekannten leihen.

Meine Frage ist, ob ich trotz meiner Schulden eine GmbH gründen kann oder ob ich erst die 28.000€ begleichen muss (bzw. ob das Finanzamt darauf zugreifen kann).

Ich bin für jeden Tipp sehr dankbar.
 
Rein gefühlsmässig würd ich mal sagen - frag Deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt. (imacer war schneller) die ticken schon unterschiedlich, sowohl Ämter insgesamt als auch Einzelne Mitarbeiter oder Abteilungsleiter. Verdienen tun sie ja an der Abstotterung gut, ordentlicher Zinsatz da. Sollteste mal ausrechnen was Dich das denn über die nächsten Jahrzehnte kosten wird wenn Du nur 600.- im Jahr tilgst.
 
Du hast 28.000€ Schulden und möchtest dir jetzt weitere 60.000€ bei Freunden leihen?

2.0
 
Du hast 28.000€ Schulden und möchtest dir jetzt weitere 60.000€ bei Freunden leihen?
Man kennt ja die Motivation nicht - teils sind da die Ideen so schräg, daß z.B. angenommen wird, mit der neuen Firma könne gutes Geld verdient werden, um so die Schulden schneller tilgen zu können. Eifer in allen Ehren, sieht man dann schnell die realen Probleme dahinter nicht. Von außen betrachtet bekommt man natürlich Schnappatmung.
 
Abgesehen von obigen Kommentaren:
  • Der Notar kennt deine Steuerschulden nicht
  • Das Gewerbeamt auch nicht
  • Das Handelsregister sowieso nicht
  • Schufa und Creditreform finden es höchst interessant und gut zu wissen
  • Eine GmbH ist eine eigene Rechtsperson
Die Frage offenbart entweder Trollerei oder mangelhaftes Verständnis von Handels/Gewerbe/Steuerrecht.
Als "Freund" oder "Bekannter" würde ich dir keine 60 T€ leihen. Teilbetrag auch nicht.
 
Du musst ein Gewerbe bei deiner Stadt anmelden.
Das FA interessiert das erst später.

Bei mir wars grad umgekehrt, ist aber schon ewig her. DA musste ich laut Steuerberater die Selbstständigkeit beim FA anmelden.
Im übrigen ist nicht jede Selbtsständige Tätigkeit Gewerbe-anmeldungs pflichtig. Zumindest wars früher mal so. du weisst sicher auch dass dies vom Umsatz z.B. abhing oder immer noch abhängt. Früher war unter 48k Umsatz keinerlei Gewerbeanmeldung notwendig, meine ich.
 
Hmm,
ich zitiere mal Google und so kenne ich es auch nur.

Ein Gewerbe ist demnach damit verbunden, dass du selbstständig und nicht weisungsgebunden arbeitest und Rechnungen für deine Dienstleistung oder dein Produkt stellst. In diesem Fall musst du vor Aufnahme deiner Tätigkeit einen Gewerbeschein beantragen

Allerdings, ob das bundesweit einheitlich ist, weiß ich nicht.
 
Es ist müßig, hier zu debattieren oder dem TE gute Ratschläge geben zu wollen, wenn wir nichts Genaues wissen.
Und die konkrete Frage sollte er, wie schon in der ersten Antwort geschrieben, nicht bei der Schwarmintelligenz stellen, sondern bei einem Fachkundigen.
 
Ein Gewerbe ist demnach damit verbunden, dass du selbstständig und nicht weisungsgebunden arbeitest und Rechnungen für deine Dienstleistung oder dein Produkt stellst. In diesem Fall musst du vor Aufnahme deiner Tätigkeit einen Gewerbeschein beantragen.
Gilt aber doch nicht für alle Tätigkeiten. Ärzte, Künstler, Schriftsteller etc. gelten als „Freie Berufe“ ohne Gewerbeanmeldung.
 
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